Start · Hundegesetze · Hundehaftpflicht Pflicht: Was in welchem Bundesland gilt

Hundehaftpflicht Pflicht: Was in welchem Bundesland gilt

Ob Sie versichert sein müssen, entscheidet Ihr Bundesland, für Schäden haften Sie aber überall in voller Höhe.

Was Sie davon haben

  • Sie wissen, ob die Hundehaftpflicht in Ihrem Bundesland Pflicht ist
  • Sie erkennen, wo die Pflicht nur für gefährliche Hunde gilt
  • Sie kennen die Mindestdeckung, die Ihr Land vorschreibt
  • Sie wissen, welches Bußgeld ohne Hundehaftpflicht droht
  • Sie verstehen, warum Sie auch ohne Pflicht in voller Höhe haften

Ihr Hund verursacht einen Schaden, und Sie haften nach § 833 BGB in voller Höhe, auch ohne eigenes Verschulden.

Hier sehen Sie, wo die Haftpflicht Pflicht ist und welcher Tarif Sie absichert.

Ob die Hundehaftpflicht Pflicht ist, regelt jedes Bundesland selbst: Für alle Hunde vorgeschrieben ist sie in 6 von 16 Ländern, nämlich Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nordrhein-Westfalen verlangt sie für Listenhunde und alle Hunde ab 40 cm oder 20 kg, Schleswig-Holstein nennt sie für alle Hunde eine Soll-Vorschrift. In den übrigen Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde oder gar nicht. Haften müssen Halter nach § 833 BGB aber überall, auch ohne Versicherung.

Stand: September 2026 · Redaktion vierbeiner-versichert.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Hund an der Leine in einer Stadt

Kurz beantwortet

Wer nur diese Punkte liest, kennt die sechs Länder mit Pflicht für alle Hunde und die Mindestdeckung, die ein Tarif erfüllen muss.

  • Pflicht für alle Hunde in 6 Ländern: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
  • Nordrhein-Westfalen verlangt die Haftpflicht für Listenhunde und alle Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg; Schleswig-Holstein nur als Soll-Vorschrift.
  • Die häufigste Mindestdeckung ist 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden (7 Länder); Berlin, Hamburg, Saarland und Sachsen-Anhalt verlangen 1 Mio. €.
  • Bußgelder für fehlende Haftpflicht reichen bis 100.000 € (NRW); nach § 833 BGB haftet jeder Halter unabhängig davon für Schäden seines Hundes.

Ist die Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?

Nicht bundesweit, aber in sechs Ländern für jeden Hund und in weiteren für große oder gefährliche Hunde.

Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht, die Länder entscheiden selbst. Sechs Länder schreiben die Hundehaftpflicht für alle Hunde vor. Nordrhein-Westfalen erfasst einen großen Teil der Hunde, Schleswig-Holstein nennt sie für alle Hunde eine Soll-Vorschrift. Fünf Länder verlangen sie nur für gefährliche Hunde, Baden-Württemberg mittelbar über die Kampfhund-Erlaubnis. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern kennen keine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Tabelle zeigt den Stand vom 30.09.2026 für jedes Land, mit Link zur ausführlichen Landesseite.

Hundehaftpflicht-Pflicht nach Bundesland
LandHaftpflicht Pflicht fürMindestdeckungRasselisteLandesseite
Baden-Württembergkeine direkte Pflicht; Kampfhund-Erlaubnis in der Regel nur mit Versicherungsnachweis (§ 3 Abs. 2 PolVOgH)nicht geregeltjaHundegesetz Baden-Württemberg
Bayernkeine; Gemeinde kann Kampfhund-Erlaubnis vom Nachweis abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG)nicht geregeltjaHundegesetz Bayern
Berlinalle Hunde ab Beginn der Haltung (§ 14 HundeG)1 Mio. € je Versicherungsfall, SB höchstens 500 €jaHundegesetz Berlin
Brandenburgbehördlich festgestellte gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV)500.000 € Personen, 250.000 € sonstigenein, seit 01.07.2024Hundegesetz Brandenburg
Bremenalle Hunde ab Beginn der Haltung (§ 6 BremHundeG)500.000 € Personen, 250.000 € SachenjaHundegesetz Bremen
Hamburgalle Hunde (§ 12 HundeG)1 Mio. € pauschal, SB höchstens 500 €jaHundegesetz Hamburg
Hessengefährliche Hunde nach § 2 HundeVO (§ 71a Abs. 2 HSOG)500.000 € pauschaljaHundegesetz Hessen
Mecklenburg-Vorpommernkeinenicht geregeltneinHundegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsenalle Hunde älter als 6 Monate (§ 5 NHundG)500.000 € Personen, 250.000 € sonstigeneinHundegesetz Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenHunde nach § 3 und § 10 sowie ab 40 cm oder 20 kg (§ 11 LHundG NRW)500.000 € Personen, 250.000 € sonstigejaHundegesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalzgefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2 LHundG)500.000 € Personen, 250.000 € sonstigejaHundegesetz Rheinland-Pfalz
Saarlanderlaubnispflichtige gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL)1 Mio. € Personen, 500.000 € SachenjaHundegesetz Saarland
Sachsengefährliche Hunde, besondere Haftpflicht (§ 5 GefHundG)gesetzlich nicht geregeltjaHundegesetz Sachsen
Sachsen-Anhaltalle Hunde spätestens 3 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA)1 Mio. € Personen und Sachen, 50.000 € VermögenjaHundegesetz Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holsteinalle Hunde ab 3 Monaten als Soll-Vorschrift (§ 6), zwingend für gefährliche Hunde (§ 10)500.000 € Personen, 250.000 € SachenneinHundegesetz Schleswig-Holstein
Thüringenalle Hunde (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG)500.000 € Personen, 250.000 € sonstigeneinHundegesetz Thüringen

Quelle: Landesrechtsportale der 16 Länder, Abruf 30.09.2026. SB = Selbstbeteiligung. Kommunale Regeln sind nicht erfasst.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht?

In sechs Ländern, wobei die Pflicht je nach Land mit Beginn der Haltung oder erst ab einem bestimmten Alter des Hundes greift.

In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen muss jeder Hund versichert sein, egal welche Rasse und Größe. Die Länder setzen aber unterschiedliche Startzeitpunkte: Berlin und Bremen ab Beginn der Haltung, Sachsen-Anhalt spätestens drei Monate nach der Geburt, Niedersachsen ab einem Alter von sechs Monaten. Bremen hat die Pflicht erst mit dem neuen Gesetz vom 24.06.2025 auf alle Hunde ausgedehnt; vorher galt sie nur für bestimmte Rassen.

Zwei Länder stehen dazwischen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht für Hunde der Rasselisten nach § 3 und § 10 und für jeden Hund, der ausgewachsen 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg erreicht (§ 11 LHundG NRW). Damit ist ein großer Teil der Hunde erfasst, kleinere Hunde ohne Listenrasse aber nicht. Schleswig-Holstein bestimmt in § 6 HundeG, dass jeder Hund über drei Monate versichert sein soll. Ein Verstoß dagegen ist dort nicht bußgeldbewehrt, zwingend ist die Versicherung nur für gefährliche Hunde.

Wo gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde?

In fünf Ländern, und wer dort als gefährlich gilt, bestimmt jedes Land anders, mal über eine Rasseliste, mal über das Verhalten des Hundes.

In Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen ist die Haftpflicht Voraussetzung für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten. Wer als gefährlich gilt, bestimmt jedes Land selbst: Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen führen dafür Rasselisten, Brandenburg seit 01.07.2024 nicht mehr. Dort zählen nur Hunde, deren Gefährlichkeit die Behörde im Einzelfall festgestellt hat.

In Baden-Württemberg steht keine unmittelbare Pflicht im Text. Die Erlaubnis für einen Kampfhund hängt aber in der Regel vom Versicherungsnachweis ab (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH). In Bayern darf die Gemeinde die Kampfhund-Erlaubnis vom Nachweis abhängig machen, muss es aber nicht. Mecklenburg-Vorpommern verlangt keine Versicherung, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit 30.05.2026 erlaubt dort § 17 SOG M-V, eine Pflicht per Verordnung einzuführen. Bis 30.09.2026 haben wir keine solche Verordnung gefunden. Welche Rassen in welchem Land gelistet sind, zeigt die Seite Listenhunde.

Welche Mindestdeckung schreiben die Länder vor?

Die Länder setzen unterschiedliche Untergrenzen, und ein Vertrag, der in einem Land reicht, kann im Nachbarland zu knapp sein.

Am häufigsten verlangen die Länder 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden: Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hessen verlangt 500.000 € pauschal. Höher liegen Berlin und Hamburg mit 1 Mio. € pauschal, das Saarland mit 1 Mio. € für Personen- und 500.000 € für Sachschäden und Sachsen-Anhalt mit 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden plus 50.000 € für Vermögensschäden. Berlin und Hamburg begrenzen zusätzlich die Selbstbeteiligung auf höchstens 500 €.

Keine Summe nennen Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Sachsen bezeichnet nur die Verwaltungsvorschrift 1 Mio. € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden als marktüblich; das bindet die Behörden, nicht die Halter.

Die gesetzlichen Summen sind Untergrenzen. Die Tarife, die wir für die Seite Hundehaftpflicht ausgewertet haben, beginnen bei 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Getsafe Premium etwa deckt 50 Mio. €. Jeder dieser Tarife erfüllt damit die Summen aller Länder. Soweit die Bedingungen die Selbstbeteiligung beziffern, liegt sie zwischen 0 und 300 € und damit unter der Grenze von Berlin und Hamburg.

500.000 €

Personenschäden, Mindestdeckung in 7 Ländern

1 Mio. €

Berlin, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt

ab 5 Mio. €

Deckung der ausgewerteten Tarife

Hund in der Tierarztpraxis

Hundehaftpflicht, die in jedem Land reicht

Liegt die Deckung über allen Landesvorgaben, ist sie bei einem Umzug kein Thema mehr, verglichen wird dann bei Mietsachschäden, Selbstbeteiligung und Listenhunden.

Die ausgewerteten Tarife beginnen bei 5 Mio. € Deckung und erfüllen damit die Mindestsummen aller 16 Länder. Unterschiede gibt es bei Mietsachschäden, Selbstbeteiligung und der Annahme von Listenhunden.

So geht es weiter: Die Knöpfe öffnen die Website des jeweiligen Anbieters in einem neuen Tab. Dort sehen Sie Preis und Bedingungen und schließen online ab, wenn alles passt. Der Vertrag kommt direkt mit dem Anbieter zustande, diese Seite bleibt offen.
Partnerangebot · Werbung

BarmeniaDirekt

Hundehalter-Haftpflicht der Barmenia, online abschließbar in vier Tarifen von Kompakt bis Premium. Beispielbeiträge laut Barmenia 43,53 € bis 66,95 € im Jahr bei 150 € Selbstbeteiligung, Versicherungssumme je nach Tarif 5 Mio. € bis 100 Mio. €. Welpen des versicherten Muttertieres sind bis 12 Monate mitversichert. Kampfhunde sind ausgeschlossen.

Angebot bei BarmeniaDirekt ansehen ↗
Partnerangebot · Werbung

AXA

Hundehaftpflicht von AXA. Die Tarifdetails haben wir noch nicht ausgewertet; maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Angebot bei AXA ansehen ↗
Partnerangebot · Werbung

ARAG

Hundehaftpflicht Basis mit 10 Mio. €, Komfort mit 20 Mio. €, Premium mit 30 Mio. € Deckung, Selbstbeteiligung 0, 150 oder 250 €, Welpen bis 18 Monate mitversichert. Listenhunde nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

Angebot bei ARAG ansehen ↗

Getsafe

Hundehaftpflicht Comfort mit 20 Mio. € oder Premium mit 50 Mio. € Deckung, Hüterbiss mitversichert, Welpen bis 12 Monate beitragsfrei, ab 3,99 € im Monat. Risikoträger andsafe AG.

Tarifdetails

helden.de

Hundehaftpflicht über helden.de. Die Tarifdetails haben wir noch nicht ausgewertet; maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Werbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Partnerangebote stehen zuerst und sind gekennzeichnet; die übrige Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite. Mehr dazu.

Warum haften Halter auch ohne Pflichtversicherung?

Weil die Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch steht und nicht im Landesrecht, die fehlende Pflicht ändert an der Rechnung also nichts.

Weil § 833 BGB in ganz Deutschland gilt. Tötet oder verletzt ein Tier einen Menschen oder beschädigt es eine Sache, muss der Halter den Schaden ersetzen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an: Der Halter haftet auch dann, wenn er den Hund ordentlich geführt hat. Eine Höchstgrenze sieht die Vorschrift nicht vor.

Eine Ausnahme enthält Satz 2 nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen. Dann kann sich der Halter entlasten, wenn er bei der Aufsicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Für den Familienhund greift diese Ausnahme nicht. Die Landesgesetze ändern an der Haftung nichts, sie regeln nur, ob der Halter dafür eine Versicherung nachweisen muss. Auch in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern trägt der Halter das volle Risiko selbst, wenn er nicht versichert ist.

Welches Bußgeld droht ohne Hundehaftpflicht?

Je nach Land von keinem eigenen Bußgeld bis zu sechsstelligen Obergrenzen, und wo es keins gibt, fehlt ohne Versicherung oft die Haltungserlaubnis.

Die Spanne reicht von keinem eigenen Tatbestand bis 100.000 €. Zehn Länder haben einen eigenen Tatbestand für die fehlende Versicherung, in den übrigen wirkt die fehlende Versicherung mittelbar, weil ohne sie keine Erlaubnis erteilt wird. Die Beträge sind Obergrenzen, die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Bußgeld bei fehlender Hundehaftpflicht nach Land
LandBußgeldNorm
Nordrhein-Westfalenbis 100.000 €§ 20 Abs. 1 Nr. 11, 17, Abs. 3 LHundG NRW
Hamburgbis 50.000 €§ 27 Abs. 1 Nr. 1 l, m, Abs. 3 HundeG
Brandenburgbis 25.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 14 HundehV
Berlinbis 10.000 €§ 33 HundeG
Niedersachsenbis 10.000 €§ 18 NHundG
Rheinland-Pfalzbis 10.000 €§ 10 LHundG
Sachsen-Anhaltbis 10.000 €§ 16 HundeG LSA
Thüringenbis 10.000 €§ 14 ThürTierGefG
Schleswig-Holsteinbis 10.000 €, nur gefährliche Hunde§ 20 Abs. 1 Nr. 12 HundeG
Bremenbis 5.000 €§ 18 BremHundeG
Sachsenkein eigener Tatbestand; gefährlicher Hund ohne Erlaubnis bis 25.000 €§ 12 GefHundG
Bayernkein eigener Tatbestand; Kampfhund ohne Erlaubnis bis 10.000 €Art. 37 Abs. 4 LStVG
Hessenkein eigener Tatbestand; Halten ohne Erlaubnis bis 5.000 €§ 18 HundeVO
Saarlandkein eigener Tatbestand; mittelbar bis 5.000 €§ 10 HuV SL
Baden-Württembergkein eigener Tatbestand; mittelbar über Nebenbestimmung§ 8 PolVOgH i. V. m. § 26 PolG
Mecklenburg-Vorpommernentfällt, keine PflichtHundehVO M-V

Quelle: Landesrechtsportale, Abruf 30.09.2026.

Was hat sich 2024 bis 2026 geändert?

In Brandenburg ist zum Beispiel die Rasseliste weggefallen, und wer sich auf einen älteren Stand verlässt, prüft die falschen Pflichten.

Drei Länder haben ihr Recht in diesem Zeitraum inhaltlich geändert, in den übrigen gab es nur redaktionelle Anpassungen oder gar nichts.

Was das Chippen beim Tierarzt kostet und wo die Registrierung kostenlos ist, steht unter Hund chippen lassen: Kosten.

  • Brandenburg: Die neue Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 gilt seit 01.07.2024. Die Rasseliste ist abgeschafft, frühere Listenhunde gelten als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1). Alle Hunde ab acht Wochen brauchen einen Chip und müssen bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden (§ 2). Die Bußgelder dafür gelten seit 01.02.2025.
  • Bremen: Das Bremische Hundegesetz vom 24.06.2025 gilt seit 10.07.2025. Neu sind die Haftpflicht, der Chip und die Registrierung für alle Hunde. Seit 01.07.2026 brauchen alle Halter einen Sachkundenachweis; für Bestandshalter gefährlicher oder gelisteter Hunde läuft eine Übergangsfrist bis 30.06.2028.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Der neue § 17 SOG M-V gilt seit 30.05.2026. Er erlaubt, per Verordnung einen Haftpflichtnachweis für gefährliche Hunde vorzuschreiben, und sieht Bußgelder bis 50.000 € vor. Die angekündigte Änderung der Hundehalterverordnung ist im Landesportal bis 30.09.2026 nicht ausgewiesen.
  • Berlin, Hamburg, Thüringen: nur redaktionelle Änderungen, etwa an Verweisen und am Hamburger Register ab 01.09.2026. Haftpflicht und Rasselisten blieben gleich.
  • Niedersachsen: Ein Änderungsentwurf liegt seit 2023 vor, ist aber bis 30.09.2026 nicht verabschiedet.
  • Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen: Die Landesregierungen haben eine Sachkundepflicht für alle (BW, Hessen) oder eine Novelle (NRW) ausdrücklich abgelehnt.

Was regelt der Bund?

Die Haftung und das Einfuhrverbot für bestimmte Rassen, alles Weitere zu Versicherung und Haltung bleibt Sache der Länder.

Eine bundesweite Pflicht zur Hundehaftpflicht gibt es nicht. Der Bund regelt die Haftung in § 833 BGB und die Einfuhr gefährlicher Hunde im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) von 2001. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen nicht aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden. Für weitere Rassen gilt das Verbot, wenn das Zielland ihre Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 Satz 2).

Ausnahmen gibt es unter anderem für Diensthunde, Blinden- und Behindertenbegleithunde, für die Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt und für Besucher ohne Wohnsitz in Deutschland bis zu vier Wochen. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 5), Ordnungswidrigkeiten kosten bis zu 5.000 € (§ 6). Einzelheiten stehen auf der Seite Listenhunde.

Stand 30.09.2026, geprüft an den amtlichen Landesrechtsportalen und gesetze-im-internet.de. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Kommunale Verordnungen, etwa zur Leinenpflicht, sind nicht erfasst; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.

Hund auf dem Schoß des Halters

Häufige Fragen

Die Antworten nennen Land und Vorschrift, damit Sie bei Ordnungsamt oder Vermieter belegen können, was für Ihren Hund gilt.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Für alle Hunde in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nordrhein-Westfalen verlangt sie für Listenhunde und alle Hunde ab 40 cm oder 20 kg. Schleswig-Holstein nennt sie eine Soll-Vorschrift für alle Hunde. Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen verlangen sie nur für gefährliche Hunde.

Gibt es Bundesländer ohne Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern schreiben keine Haftpflicht vor. In Bayern kann die Gemeinde die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Versicherungsnachweis abhängig machen. In Mecklenburg-Vorpommern erlaubt seit 30.05.2026 ein neues Gesetz, eine Pflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. In Baden-Württemberg hängt nur die Kampfhund-Erlaubnis in der Regel vom Nachweis ab.

Wie hoch muss die Deckungssumme der Hundehaftpflicht sein?

Das hängt vom Land ab. Sieben Länder verlangen 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden, Hessen 500.000 € pauschal. Berlin und Hamburg verlangen 1 Mio. € pauschal, das Saarland 1 Mio. € für Personenschäden, Sachsen-Anhalt 1 Mio. € plus 50.000 € für Vermögensschäden. Die ausgewerteten Tarife beginnen bei 5 Mio. € und erfüllen alle Vorgaben.

Was passiert, wenn mein Hund ohne Versicherung einen Schaden verursacht?

Sie haften nach § 833 BGB persönlich und ohne Obergrenze, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Das gilt in allen Ländern, auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Wo eine Pflicht besteht, kommt ein Bußgeld hinzu, in Nordrhein-Westfalen bis 100.000 €, in Hamburg bis 50.000 € und in den meisten anderen Pflichtländern bis 10.000 €.

Gilt die Hundehaftpflicht-Pflicht auch für Welpen?

Das regelt jedes Land anders. Berlin und Bremen verlangen die Versicherung ab Beginn der Haltung, Sachsen-Anhalt spätestens drei Monate nach der Geburt, Schleswig-Holstein nennt drei Monate, Niedersachsen sechs Monate. Viele Tarife versichern Welpen des versicherten Muttertiers bis zu einem Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mit.

Welches Land hat seine Regeln zuletzt geändert?

Bremen mit dem neuen Hundegesetz vom 24.06.2025, das seit 10.07.2025 eine Haftpflicht für alle Hunde verlangt und seit 01.07.2026 einen Sachkundenachweis für alle Halter. Brandenburg hat zum 01.07.2024 die Rasseliste abgeschafft. Mecklenburg-Vorpommern hat am 30.05.2026 die Grundlage für eine Haftpflicht für gefährliche Hunde geschaffen, aber noch nicht umgesetzt.

Weiterlesen

Ob Ihre Rasse auf einer Landesliste steht und was die Tarife bei Mietschäden zahlen, entscheidet, welcher Vertrag für Ihren Hund genügt.

Über diese Seite. Wir sind keine Tierärzte und kein Versicherer. Wir werten die Gebührenordnung für Tierärzte, die Hundegesetze der Länder und die Versicherungsbedingungen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.