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Hundegesetz Bayern: Haftpflicht, Listenhunde, Pflichten
Was Sie davon haben
- Sie wissen, ob die Hundehaftpflicht in Bayern für Ihren Hund Pflicht ist
- Sie erkennen, welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten
- Sie kennen Ihre Pflichten als Halter in Bayern
- Sie wissen, welches Bußgeld in Bayern droht
- Sie wissen, was Ihre Hundehaftpflicht abdecken sollte
In Bayern gelten eigene Regeln für Haftpflicht, Leine und Listenhunde. Wer sie nicht kennt, zahlt Bußgeld oder im Schadensfall selbst.
Hier stehen die Pflichten mit Paragraph und die Haftpflichttarife, die sie erfüllen.
Das Hundegesetz Bayern besteht aus drei Artikeln des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Art. 18, 37 und 37a LStVG) und der Kampfhundeverordnung von 1992. Eine Hundehaftpflicht schreibt Bayern nicht vor, auch nicht für Kampfhunde. Die Gemeinde kann die Erlaubnis für einen Kampfhund aber vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Eine Mindestdeckung ist nicht geregelt.
Stand: September 2026 · Redaktion vierbeiner-versichert.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Nur beim Kampfhund kann die Gemeinde eine Versicherung zur Bedingung der Erlaubnis machen, eine Mindestdeckung ist nicht festgelegt.
- Kategorie 1 mit 5 Rassen gilt stets als Kampfhund, darunter Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Tosa-Inu (§ 1 Abs. 1 Kampfhundeverordnung).
- Kategorie 2 mit 14 Rassen, darunter Rottweiler und Cane Corso: Die Gefährlichkeit wird vermutet, kann aber für den einzelnen Hund widerlegt werden (§ 1 Abs. 2).
- Kampfhund ohne Erlaubnis: bis 10.000 € Bußgeld (Art. 37 Abs. 4 LStVG). Kein Chip, kein Register, Leinenpflicht nur per Gemeindeverordnung.
Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?
Nein, in Bayern besteht keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, weder für normale Hunde noch für Kampfhunde. Das Landesrecht gibt der Gemeinde nur eine Möglichkeit: Sie kann die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Das ist eine Ermessensentscheidung.
Ob und mit welcher Deckungssumme eine Gemeinde die Versicherung verlangt, ist landesweit nicht einheitlich geregelt. Wer einen Kampfhund anschaffen will, klärt das vor dem Antrag mit seiner Gemeinde. Unabhängig davon haften Sie als Halter nach § 833 BGB für Schäden, die Ihr Hund anrichtet.
Welche Hunde gelten in Bayern als gefährlich?
Bayern hat mit 19 Rassen eine der längsten Listen in Deutschland. Die Kampfhundeverordnung teilt sie in zwei Kategorien. Bei Kategorie 1 wird die Kampfhund-Eigenschaft stets vermutet, eine Widerlegung sieht die Verordnung nicht vor. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung nur so lange, bis der Halter der Behörde für seinen Hund nachweist, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit besteht. Beide Kategorien umfassen auch Kreuzungen.
| Kategorie | Rassen | Norm |
|---|---|---|
| 1: stets vermutet | Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen | § 1 Abs. 1 KampfhundeV |
| 2: vermutet, widerlegbar | Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen | § 1 Abs. 2 KampfhundeV |
Quelle: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, gesetze-bayern.de, Abruf 30.09.2026
Einen Wesenstest regelt das bayerische Recht nicht. Wie der Nachweis für einen Hund der Kategorie 2 aussehen muss, steht nicht in der Verordnung und ist damit nicht eindeutig geregelt. Klären Sie vorab mit der Gemeinde, welche Unterlagen sie akzeptiert. Außerdem kann jeder Hund zum Kampfhund werden, wenn er mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurde (§ 1 Abs. 3). Den Vergleich mit anderen Ländern finden Sie unter Listenhunde.
Welche Pflichten haben Halter in Bayern?
Für normale Hunde regelt das Land nur Grundsätze. Die Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen großer Hunde und von Kampfhunden auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und in Anlagen einschränken und Anordnungen im Einzelfall treffen (Art. 18 Abs. 1 und 2 LStVG). Wer einen Kampfhund halten will, braucht die Erlaubnis der Gemeinde. Voraussetzungen sind ein berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit und dass keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum entstehen.
| Pflicht | gilt für | Norm |
|---|---|---|
| Erlaubnis der Gemeinde | Kampfhunde der Kategorie 1 und nicht freigestellte Hunde der Kategorie 2 | Art. 37 Abs. 1 und 2 LStVG |
| Haftpflicht | nur wenn die Gemeinde sie für die Erlaubnis verlangt | Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG |
| Wesenstest | nicht geregelt, Widerlegung für Kategorie 2 per Nachweis | § 1 Abs. 2 KampfhundeV |
| Sachkunde | keine Erlaubnisvoraussetzung, nur für Ausbilder | Art. 37a Abs. 2 LStVG |
| Chip oder Kennzeichnung | keine landesrechtliche Regelung | keine |
| Hunderegister | keine landesrechtliche Regelung | keine |
| Leine | nur per Gemeindeverordnung oder Einzelanordnung, große Hunde und Kampfhunde | Art. 18 LStVG |
| Maulkorb | landesrechtlich nicht geregelt | keine |
| Erlaubnis für Ausbildung auf Aggressivität | Ausbilder | Art. 37a Abs. 2 LStVG |
Quelle: LStVG und Kampfhundeverordnung, gesetze-bayern.de, Abruf 30.09.2026

Hundehaftpflicht für Halter in Bayern
Bayern schreibt keine Versicherung vor, die Haftung nach § 833 BGB gilt trotzdem. Vergleichen Sie Deckungssumme, Selbstbeteiligung und ob Listenrassen versichert sind.
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Welches Bußgeld droht in Bayern?
Für eine fehlende Hundehaftpflicht gibt es in Bayern keinen Bußgeldtatbestand, weil keine Pflicht besteht. Wer einen Kampfhund ohne Erlaubnis hält oder vollziehbare Auflagen der Erlaubnis nicht erfüllt, riskiert bis zu 10.000 € (Art. 37 Abs. 4 LStVG). Verlangt die Gemeinde die Versicherung als Auflage und fehlt sie, fällt das unter diese Vorschrift. Für die Zucht und Kreuzung von Kampfhunden sieht Art. 37a LStVG bis zu 50.000 € vor.
Was hat sich 2024 bis 2026 geändert?
An den Hunderegeln nichts. Die Kampfhundeverordnung wurde zuletzt 2002 geändert. Die letzte Änderung des LStVG vom 9. Dezember 2024 betraf Art. 12 zu ehrenamtlichen Veranstaltungen, nicht die Hunde-Artikel. Der Entwurf des Fünften Modernisierungsgesetzes vom Mai 2026 ändert im LStVG nur Art. 51 zur Verkündung. Ein Verfahren zur Änderung der Rasseliste war nicht zu finden.
Was die Hundehaftpflicht abdecken sollte
Weil Bayern keine Mindestdeckung vorgibt, lohnt der Blick in andere Länder: Hessen verlangt für gefährliche Hunde 500.000 € pauschal, Hamburg und Berlin verlangen für jeden Hund 1 Million €. Achten Sie außerdem auf die Selbstbeteiligung und darauf, ob der Tarif Ihre Rasse versichert, gerade bei Hunden der Kategorie 2 wie Rottweiler oder Cane Corso. Was ein Tarif leisten sollte, erklärt die Seite Hundehaftpflicht.
Den Vergleich aller Länder finden Sie unter Hundehaftpflicht-Pflicht in den Bundesländern. Direkt vergleichbar sind die Nachbarn Hundegesetz Baden-Württemberg und Hundegesetz Hessen.
Diese Seite gibt den Stand der Landesvorschriften zum 30.09.2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der amtliche Text und die Auskunft Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?
Nein. Bayern schreibt die Hundehaftpflicht weder für normale Hunde noch für Kampfhunde gesetzlich vor. Die Gemeinde kann die Erlaubnis für einen Kampfhund aber vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Als Halter haften Sie trotzdem nach § 833 BGB für Schäden durch Ihren Hund, auch ohne eigenes Verschulden.
Ist der Rottweiler in Bayern ein Kampfhund?
Der Rottweiler steht in Kategorie 2 der Kampfhundeverordnung. Seine Kampfhund-Eigenschaft wird vermutet, solange Sie der Behörde nicht für Ihren Hund nachweisen, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zeigt (§ 1 Abs. 2). Ohne diesen Nachweis brauchen Sie die Erlaubnis der Gemeinde. Wie der Nachweis aussehen muss, regelt die Verordnung nicht, klären Sie das vorab mit der Gemeinde.
Gibt es in Bayern eine Leinenpflicht?
Eine landesweite Leinenpflicht gibt es nicht. Die Gemeinden können aber per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und in Anlagen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Außerdem können sie im Einzelfall Anordnungen treffen. Welche Regeln in Ihrem Ort gelten, steht in der Hundehaltungsverordnung Ihrer Gemeinde.
Was kostet es, einen Kampfhund in Bayern ohne Erlaubnis zu halten?
Wer einen Kampfhund ohne Erlaubnis der Gemeinde hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € (Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG). Derselbe Rahmen gilt, wenn Sie vollziehbare Auflagen der Erlaubnis nicht erfüllen, zum Beispiel eine verlangte Haftpflichtversicherung. Für die Zucht und Kreuzung von Kampfhunden sieht Art. 37a LStVG sogar bis zu 50.000 € vor.
Darf ich einen Listenhund aus dem Ausland nach Bayern holen?
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen dürfen bundesweit nicht aus dem Ausland eingeführt werden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Für weitere Rassen, deren Gefährlichkeit in Bayern vermutet wird, gilt das Verbot ebenfalls, es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie den Hund in Bayern berechtigt halten dürfen (§ 2 Abs. 4 HundVerbrEinfVO).
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- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37, 37a, Stand abgerufen 30.09.2026
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung), Stand zuletzt geändert 04.09.2002, abgerufen 30.09.2026
- LStVG, Art. 18 Halten von Hunden, Stand abgerufen 30.09.2026
- Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG), Stand abgerufen 30.09.2026
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