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Listenhunde: Welche Rasse in welchem Bundesland gelistet ist

Was Sie davon haben

  • Sie wissen, ob Ihr Hund in Ihrem Bundesland als Listenhund gilt
  • Sie sehen, welche Länder keine Rasseliste haben
  • Sie kennen das Einfuhrverbot für bestimmte Rassen
  • Sie wissen, welche Pflichten Halter von Listenhunden haben
  • Sie wissen, welche Versicherung Listenhunde nimmt

Ihr Hund verursacht einen Schaden, und Sie haften nach § 833 BGB in voller Höhe, auch ohne eigenes Verschulden.

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Listenhunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit das Landesrecht allein wegen ihrer Rasse vermutet oder festlegt. 11 von 16 Bundesländern führen eine solche Liste, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen nicht. Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier stehen auf allen 11 Listen, Bayern listet mit 19 Rassen die meisten. Bundesweit gilt zusätzlich ein Einfuhrverbot für vier Rassen.

Stand: September 2026 · Redaktion vierbeiner-versichert.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Staffordshire Terrier auf einer Wiese

Kurz beantwortet

  • 11 von 16 Ländern führen Rasselisten; keine Liste haben Brandenburg (seit 01.07.2024), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier sind in allen 11 Listen-Ländern gelistet, der Bullterrier in 9.
  • Kategorie 1 heißt: Gefährlichkeit unwiderleglich. Kategorie 2 heißt: vermutet, im Einzelfall per Wesenstest oder Gutachten widerlegbar.
  • Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier dürfen bundesweit nicht aus dem Ausland eingeführt werden (§ 2 HundVerbrEinfG).

Was sind Listenhunde?

Listenhunde sind Hunde bestimmter Rassen, die ein Landesgesetz oder eine Landesverordnung ausdrücklich nennt. Für sie gilt die Gefährlichkeit als vermutet oder als feststehend, ohne dass der einzelne Hund je auffällig geworden sein muss. Das unterscheidet sie von Hunden, die die Behörde nach einem Beißvorfall im Einzelfall als gefährlich einstuft. Diese Einzelfallprüfung gibt es in allen Ländern, die Rasseliste nur in elf.

Wir unterscheiden zwei Kategorien, wie sie die Landesgesetze anlegen. Kategorie 1: Die Gefährlichkeit ist unwiderleglich, das Gesetz sieht keinen Weg vor, die Einstufung loszuwerden. Kategorie 2: Die Gefährlichkeit wird vermutet, der Halter kann sie für seinen Hund widerlegen, meist mit einem Wesenstest oder einem Gutachten. Viele Länder haben nur eine einzige Liste. Sekundärquellen verwenden die Begriffe oft abweichend; maßgeblich ist der Wortlaut der jeweiligen Landesnorm.

Welche Rassen sind in welchem Bundesland Listenhunde?

Die Tabelle zeigt für jede gelistete Rasse, in welchen Ländern sie in Kategorie 1 oder 2 steht und ob das bundesweite Einfuhrverbot gilt. Kreuzungen der gelisteten Rassen sind in den meisten Ländern mit erfasst.

Listenhunde nach Rasse und Bundesland
RasseKategorie 1 (unwiderleglich)Kategorie 2 (vermutet, widerlegbar)SonderregelEinfuhrverbot Bund
Pitbull Terrier / American Pit Bull TerrierBY, BE, HB, HH, NW, RPBW, HE, SL, SN, STja
American Staffordshire TerrierBY, BE, HB, HH, NW, RPBW, HE, SL, SN, STja
Staffordshire BullterrierBY, HB, HH, NW, RPHE, SL, STBW: Einzelfallprüfungja
BullterrierBE, HB, HH, NWBW, BY, HE, SN, STja
Tosa InuBYHHNW § 10; BW Einzelfallnein
BandogBYnein
RottweilerBY, HH, HENW § 10nein
Dogo ArgentinoBY, HH, HENW § 10; BW Einzelfallnein
BullmastiffBY, HHNW § 10; BW Einzelfallnein
MastiffBY, HHNW § 10; BW Einzelfallnein
Mastino NapoletanoBY, HHNW § 10; BW Einzelfallnein
Mastin EspañolBY, HHNW § 10; BW Einzelfallnein
Fila BrasileiroBY, HHNW § 10; BW Einzelfallnein
Dogue de BordeauxBY, HHBW Einzelfallnein
American BulldogBY, HENW § 10nein
KangalHH, HEnein
Kaukasischer OwtscharkaHH, HEnein
AlanoBYNW § 10nein
Cane CorsoBYnein
Perro de Presa CanarioBYnein
Perro de Presa MallorquinBYnein

Kürzel: BW Baden-Württemberg, BY Bayern, BE Berlin, HB Bremen, HH Hamburg, HE Hessen, NW Nordrhein-Westfalen, RP Rheinland-Pfalz, SL Saarland, SN Sachsen, ST Sachsen-Anhalt. Berlin: eine Liste, nur die Rassezuordnung ist angreifbar. Hessen: Vermutung, Wesensprüfung hebt die Einstufung nicht auf. NW § 10: Hunde bestimmter Rassen, Regeln für gefährliche Hunde gelten entsprechend. Quelle: Landesrechtsportale, gesetze-im-internet.de, Abruf 30.09.2026.

Die Einordnung folgt dem Wortlaut. Nordrhein-Westfalen vermutet die Gefährlichkeit der vier Rassen nach § 3 Abs. 2, sieht aber keine Widerlegung vor; sie stehen deshalb in Kategorie 1. Berlin kennt nur eine Liste, bei der allein die Rassezuordnung angreifbar ist; ein bestandener Wesenstest hebt den Status nicht auf. Bremen erklärt die gelisteten Hunde kraft Gesetzes für gefährlich und verbietet ihre Haltung grundsätzlich.

Baden-Württemberg führt neben der widerlegbaren Liste eine zweite mit neun Rassen, bei denen die Kampfhund-Eigenschaft nur im Einzelfall vorliegen kann, wenn Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität bestehen (§ 1 Abs. 3 PolVOgH). Nordrhein-Westfalen nennt in § 10 zehn Rassen, für die die Regeln für gefährliche Hunde entsprechend gelten. Details stehen auf der Seite Hundegesetz Nordrhein-Westfalen, die Regeln für Bayern auf Hundegesetz Bayern.

Welche Länder haben keine Rasseliste?

Fünf Länder verzichten auf eine Rasseliste und stufen Hunde nur nach ihrem Verhalten ein. Brandenburg hat die Liste mit der Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 abgeschafft. Seit 01.07.2024 gelten Hunde, die früher allein wegen der Rasse als gefährlich galten, als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Thüringen hat die Liste mit dem Gesetz vom 12.02.2018 gestrichen. Dort gilt ein Hund nur nach einem Wesenstest im Einzelfall als gefährlich.

Niedersachsen kennt keine Liste, die Fachbehörde prüft jeden Fall einzeln (§ 7 NHundG). Schleswig-Holstein stuft ebenfalls nur im Einzelfall ein; Einstufungen nach dem Gesetz von 2005, die allein auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen (§ 21 Abs. 3 HundeG). Mecklenburg-Vorpommern hat seit der Verordnung von 2022 keine Liste. Hunde, bei denen nach der alten Verordnung von 2000 die Gefährlichkeit vermutet wurde, gelten dort aber weiter als gefährlich, sofern keine Bescheinigung vorliegt (§ 12 HundehVO M-V). Welche Rassen die alte Liste nannte, geht aus dem geltenden Text nicht hervor.

Auch ohne Landesliste gilt in diesen Ländern das bundesweite Einfuhrverbot. Einen Pitbull-Terrier aus dem Ausland nach Brandenburg oder Niedersachsen zu holen, bleibt also verboten.

Hund in der Tierarztpraxis

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Bei Listenhunden entscheidet zuerst, ob ein Tarif die Rasse annimmt. Manche Anbieter versichern Listenhunde nur nach ausdrücklicher Vereinbarung oder Einzelprüfung.

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Was regelt das Einfuhrverbot nach dem HundVerbrEinfG?

Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz von 2001 verbietet in § 2 Abs. 1 Satz 1, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot am 16.03.2004 für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Für weitere Rassen gilt das Verbot landesabhängig: Vermutet das Land, in dem der Hund ständig leben soll, dessen Gefährlichkeit, darf er nicht in dieses Land eingeführt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Ein Rottweiler aus dem Ausland fällt damit für Bayern, Hamburg oder Hessen unter das Verbot, sofern keine Ausnahme greift, für Niedersachsen nicht.

Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung nennt Ausnahmen: Diensthunde, Blinden- und Behindertenbegleithunde, Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes, die Rückkehr nach einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt und Besucher ohne Wohnsitz in Deutschland für höchstens vier Wochen. Wer einen Hund der Landesliste dauerhaft einführt, muss nachweisen, dass er ihn im Land berechtigt halten darf. Verstöße gegen das Verbot können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (§ 5), Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 5.000 € (§ 6).

Welche Pflichten haben Halter von Listenhunden?

Die Folgen einer Listung reichen von einem Wesenstest bis zum Haltungsverbot. Die Tabelle fasst sie für die elf Länder mit Liste zusammen. Kommunale Regeln und Übergangsvorschriften sind nicht erfasst.

Folgen der Listung nach Bundesland
LandFolge für HalterHaftpflicht
Baden-WürttembergErlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde); Widerlegung nach Prüfung durch Amtstierarzt und Polizeiin der Regel Erlaubnisvoraussetzung, keine Mindestsumme
BayernErlaubnis der Gemeinde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit); Kategorie 2 widerlegbar, Form des Nachweises nicht geregeltnur wenn die Gemeinde sie verlangt
BerlinAnzeige, Sachkunde, Wesenstest ab dem 15. Lebensmonat, Führungszeugnis, Plakette; Zucht und Abgabe verbotenPflicht für alle Hunde, 1 Mio. €
BremenHaltungsverbot; Ausnahmeerlaubnis nur mit Wesenstest vor Haltungsbeginn; Zucht, Handel, Erwerb, Abgabe verbotenPflicht für alle Hunde, 500.000 €
HamburgHaltung grundsätzlich verboten; Erlaubnis mit besonderem Interesse, Kastration, Chip, Hundeschule; Kategorie 2 per Wesenstest freistellbarPflicht für alle Hunde, 1 Mio. €
HessenErlaubnis, höchstens 4 Jahre befristet; Wesensprüfung, Sachkunde, ChipPflicht, 500.000 € pauschal
Nordrhein-WestfalenErlaubnis, Sachkunde, Chip, Leine und Maulkorb; § 3: zusätzlich besonderes InteressePflicht, 500.000 €
Rheinland-PfalzErlaubnis mit berechtigtem Interesse, Sachkunde, Chip, Leine und MaulkorbPflicht, 500.000 €
SaarlandErlaubnis, bis ein Wesenstest bestanden ist; Test alle 3 JahrePflicht für erlaubnispflichtige Hunde, 1 Mio. €; vor dem Test nicht eindeutig
SachsenErlaubnis der Kreispolizeibehörde, Sachkunde; Widerlegung per Gutachtenbesondere Haftpflicht, keine gesetzliche Summe
Sachsen-Anhaltkeine Erlaubnis, aber Wesenstest binnen 6 Monaten; Zucht und Handel verbotenPflicht für alle Hunde, 1 Mio. €

Quelle: Landesrechtsportale, Abruf 30.09.2026. Summen: Personenschäden bzw. pauschal.

Für die Haftpflicht gilt: In den Ländern mit Liste ist die Versicherung für Listenhunde fast überall ausdrücklich Pflicht oder Voraussetzung der Erlaubnis. In Bayern entscheidet die Gemeinde, im Saarland ist es vor dem Wesenstest nicht eindeutig geregelt. Welche Summe gilt, zeigt die Übersicht Hundehaftpflicht-Pflicht nach Bundesland.

Welche Versicherung nimmt Listenhunde?

Nicht jeder Haftpflichttarif versichert Listenhunde. ARAG etwa schließt in der Tierhalterhaftpflicht laut AVB Listenhunde aus, wenn ihre Versicherung nicht ausdrücklich vereinbart ist, und nennt auf der Produktseite 45 Rassen, die nur nach Einzelprüfung angenommen werden, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler und Tosa Inu. Für die Krankenversicherung gilt bei ARAG dagegen kein kategorischer Rassenausschluss. Klären Sie deshalb vor dem Abschluss schriftlich, ob der Tarif Ihren Hund annimmt.

Die gesetzlichen Mindestsummen erfüllen die ausgewerteten Tarife ab 5 Mio. € pauschal in jedem Land. Die Unterschiede liegen bei Annahme, Mietsachschäden und Selbstbeteiligung. Mehr auf der Seite Hundehaftpflicht.

Stand 30.09.2026, geprüft an den amtlichen Landesrechtsportalen und gesetze-im-internet.de. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Kommunale Regeln sind nicht erfasst; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.

Hund auf dem Schoß des Halters

Häufige Fragen

Welche Hunde sind Listenhunde?

Das bestimmt jedes Bundesland selbst. Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier stehen in allen elf Ländern mit Liste, der Bullterrier in neun, der Staffordshire Bullterrier in acht. Bayern listet mit 19 Rassen die meisten, darunter Rottweiler, Cane Corso und Dogo Argentino. Fünf Länder haben gar keine Rasseliste.

In welchen Bundesländern gibt es keine Listenhunde?

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Brandenburg hat die Liste zum 01.07.2024 abgeschafft, Thüringen 2018. In diesen Ländern gilt ein Hund nur nach behördlicher Prüfung im Einzelfall als gefährlich. In Mecklenburg-Vorpommern gelten Hunde, die nach der alten Verordnung von 2000 als gefährlich vermutet wurden, ohne Bescheinigung weiter als gefährlich.

Was ist der Unterschied zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2?

Bei Kategorie 1 gilt die Gefährlichkeit als unwiderleglich, das Gesetz sieht keinen Weg vor, die Einstufung aufzuheben. Bei Kategorie 2 wird sie nur vermutet, der Halter kann sie für seinen Hund widerlegen, meist mit einem Wesenstest oder Gutachten. Viele Länder haben nur eine Liste; wie sie einzuordnen ist, steht im Wortlaut der Landesnorm.

Ist der Rottweiler ein Listenhund?

In Bayern, Hamburg und Hessen ja, jeweils als vermutet gefährlich und damit widerlegbar. In Nordrhein-Westfalen gehört er zu den Hunden bestimmter Rassen nach § 10, für die die Regeln für gefährliche Hunde entsprechend gelten. In den übrigen zwölf Ländern ist der Rottweiler kein Listenhund. Ein Einfuhrverbot besteht nur für Länder, die ihn listen.

Darf ich einen Listenhund aus dem Ausland mitbringen?

Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG gar nicht eingeführt werden. Andere Listenrassen sind nur für die Länder verboten, die sie listen. Ausnahmen gibt es für Diensthunde, Blinden- und Behindertenbegleithunde, die Rückkehr aus dem Urlaub und Besucher bis vier Wochen. Verstöße sind strafbar.

Brauchen Listenhunde eine Haftpflichtversicherung?

In fast allen Ländern mit Rasseliste ja, als ausdrückliche Pflicht oder als Voraussetzung der Erlaubnis. In Bayern entscheidet die Gemeinde, im Saarland ist die Pflicht vor dem Wesenstest nicht eindeutig. Wo das Land eine Summe nennt, liegt sie zwischen 500.000 € und 1 Mio. € für Personenschäden. Achten Sie darauf, dass der Tarif die Rasse ausdrücklich annimmt, denn manche Anbieter schließen Listenhunde ohne Vereinbarung aus.

Weiterlesen

Quellen

  1. Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG), § 2, Stand Abruf 30.09.2026
  2. Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO), Stand Abruf 30.09.2026
  3. Bayern: Kampfhundeverordnung, Stand Abruf 30.09.2026
  4. Baden-Württemberg: PolVOgH, Stand Abruf 30.09.2026
  5. Berlin: Verordnung über gefährliche Hunde (GefHuVO), Stand Abruf 30.09.2026
  6. Bremen: BremHundeG, Stand Abruf 30.09.2026
  7. Hamburg: HundeG, Stand Abruf 30.09.2026
  8. Hessen: HundeVO, Stand Abruf 30.09.2026
  9. Nordrhein-Westfalen: LHundG NRW, Stand Abruf 30.09.2026
  10. Rheinland-Pfalz: LHundG, Stand Abruf 30.09.2026
  11. Saarland: HuV SL, Stand Abruf 30.09.2026
  12. Sachsen: DVOGefHundG, Stand Abruf 30.09.2026
  13. Sachsen-Anhalt: HundeG LSA, Stand Abruf 30.09.2026
  14. Brandenburg: Hundehalteverordnung (HundehV) 2024, Stand Abruf 30.09.2026
  15. Mecklenburg-Vorpommern: HundehVO M-V, Stand Abruf 30.09.2026
  16. Thüringen: ThürTierGefG, Stand Abruf 30.09.2026
  17. ARAG: Bedingungen Privat- und Tierhalterhaftpflicht (AVB, S. 16), Stand Abruf 30.09.2026

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