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Hundegesetz Sachsen: Haftpflicht, Listenhunde, Pflichten

Was Sie davon haben

  • Sie wissen, ob die Hundehaftpflicht in Sachsen für Ihren Hund Pflicht ist
  • Sie erkennen, welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten
  • Sie kennen Ihre Pflichten als Halter in Sachsen
  • Sie wissen, welches Bußgeld in Sachsen droht
  • Sie wissen, was Ihre Hundehaftpflicht abdecken sollte

In Sachsen gelten eigene Regeln für Haftpflicht, Leine und Listenhunde. Wer sie nicht kennt, zahlt Bußgeld oder im Schadensfall selbst.

Hier stehen die Pflichten mit Paragraph und die Haftpflichttarife, die sie erfüllen.

Das Hundegesetz Sachsen (Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, GefHundG) verlangt eine Haftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde, als Voraussetzung für die Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Eine Mindestdeckung schreiben weder Gesetz noch Durchführungsverordnung vor. Gefährlich sind drei gelistete Rassen, deren Einstufung sich per Gutachten widerlegen lässt, sowie Hunde, die im Einzelfall auffällig wurden.

Stand: September 2026 · Redaktion vierbeiner-versichert.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Hund an der Leine, Sachsen

Kurz beantwortet

  • Haftpflicht ist nur für gefährliche Hunde Pflicht, als Erlaubnisvoraussetzung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
  • Eine gesetzliche Mindestdeckung gibt es nicht; die VwV GefHunde nennt 1 Mio. € Personen- und 250.000 € Sachschäden als marktüblich.
  • Liste mit 3 Rassen, widerlegbar per Wesensanalyse: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier (§ 1 DVOGefHundG).
  • Wer einen gefährlichen Hund ohne Erlaubnis hält, riskiert bis zu 25.000 € Bußgeld (§ 12 GefHundG).

Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen Pflicht?

Nur für gefährliche Hunde. Wer in Sachsen einen gefährlichen Hund halten will, braucht die Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Eine Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Das gilt für Listenhunde und für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.

Eine Mindestdeckung steht weder im GefHundG noch in der Durchführungsverordnung. Nur die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt in Nr. 5.1.3 a) 1 Mio. € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden als marktüblich. Das bindet die Behörden, ist aber keine gesetzliche Mindestsumme für Halter. Für alle anderen Hunde gibt es in Sachsen keine Versicherungspflicht. Den Vergleich mit den anderen Ländern zeigt die Übersicht Hundehaftpflicht-Pflicht.

Welche Hunde gelten in Sachsen als gefährlich?

Sachsen hat eine Liste, deren Vermutung sich widerlegen lässt. Der Halter kann bei der Kreispolizeibehörde ein anerkanntes Gutachten vorlegen, eine standardisierte Wesensanalyse durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG). Das Gutachten gilt nur für den jeweiligen Halter. Ein neuer Halter muss binnen eines Jahres ein neues vorlegen.

Rasseliste Sachsen
RasseEinstufungNorm
American Staffordshire Terriervermutet gefährlich, widerlegbar§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG
Bullterriervermutet gefährlich, widerlegbar§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG
Pitbull Terriervermutet gefährlich, widerlegbar§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG
Kreuzungen dieser Rassen untereinandervermutet gefährlich, widerlegbar§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG
Welpen und Junghunde bis 6 Monateausgenommen§ 1 Abs. 1 Satz 2 DVOGefHundG

Quelle: DVOGefHundG vom 01.11.2000, REVOSax, Abruf 30.09.2026.

Der Staffordshire Bullterrier steht nicht auf der sächsischen Liste, unterliegt aber wie die drei gelisteten Rassen dem bundesweiten Einfuhrverbot nach § 2 HundVerbrEinfG. Daneben stuft die Behörde Hunde im Einzelfall als gefährlich ein (§ 1 Abs. 3, 4 GefHundG). Die Listen aller Länder vergleicht die Seite Listenhunde.

Welche Pflichten haben Halter in Sachsen?

Halterpflichten nach GefHundG Sachsen
Pflichtgilt fürNorm
Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (18 Jahre, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung)gefährliche Hunde§ 5 Abs. 1 GefHundG
Besondere Haftpflichtversicherunggefährliche Hunde§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG
Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis)Halter gefährlicher Hunde§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 8 GefHundG
Wesensanalysekeine Pflicht; Weg zur Widerlegung bei Listenhunden§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG
Mikrochipkeine landesrechtliche PflichtGefHundG, DVOGefHundG
Registerkeines; Mitteilungspflichten bei Aufgabe der Haltung§ 7 GefHundG
Leine und Maulkorbgefährliche Hunde außerhalb umfriedeter Grundstücke, in Treppenhäusern und auf Zuwegen§ 6 Abs. 1 GefHundG
Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, in Badeanstaltengefährliche Hunde§ 6 GefHundG
Leinenpflicht für alle Hundenicht landesweit; Polizeiverordnungen der Gemeinden§ 14 GefHundG

Quelle: GefHundG in der Fassung ab 01.01.2020, DVOGefHundG, REVOSax, Abruf 30.09.2026.

Nicht eindeutig geregelt ist die Kennzeichnung. Eine landesrechtliche Chippflicht haben wir nicht gefunden. Die Verwaltungsvorschrift nennt Mikrochip oder Tätowierung nur als mögliche Auflage, soweit eine kommunale Satzung oder Polizeiverordnung sie vorschreibt. Auch eine Leinenpflicht für alle Hunde regeln in Sachsen die Gemeinden, nicht das Land.

Hund an der Leine, Sachsen

Hundehaftpflicht in Sachsen

Für gefährliche Hunde verlangt Sachsen eine besondere Haftpflicht, für alle anderen ist sie freiwillig. Bei Listenhunden entscheidet zuerst, ob der Tarif die Rasse annimmt.

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Welches Bußgeld droht in Sachsen?

Die fehlende Haftpflicht ist in § 12 Abs. 1 GefHundG nicht als eigener Tatbestand genannt. Ohne Versicherung gibt es aber keine Erlaubnis. Wer einen gefährlichen Hund ohne Erlaubnis hält, handelt ordnungswidrig (§ 12 Abs. 1 Nr. 3), die Geldbuße beträgt bis zu 25.000 € (§ 12 Abs. 2).

Was hat sich 2024 bis 2026 geändert?

An GefHundG und DVOGefHundG nichts. REVOSax weist die Gesetzesfassung ab 01.01.2020 als aktuell aus. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde wurde am 25.11.2025 in eine Bereinigungsvorschrift aufgenommen und gilt damit fort, inhaltlich unverändert. Die Landesdirektion Sachsen beschreibt in ihrer Medieninformation vom 15.07.2026 das geltende Recht ohne Hinweis auf eine Novelle.

Was die Hundehaftpflicht in Sachsen abdecken sollte

Weil das Gesetz keine Summe nennt, orientieren sich die Behörden an der Verwaltungsvorschrift: 1 Mio. € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden. Die ausgewerteten Tarife beginnen bei 5 Mio. € pauschal. Halter von Listenhunden prüfen zuerst, ob der Tarif die Rasse annimmt; ARAG etwa versichert Listenhunde laut AVB nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Für alle übrigen Halter ist die Versicherung freiwillig, die Haftung nach § 833 BGB gilt trotzdem. Mehr auf der Seite Hundehaftpflicht. Anders regeln es die Nachbarn Sachsen-Anhalt und Thüringen, die eine Haftpflicht für alle Hunde verlangen.

Stand 30.09.2026, geprüft an den amtlichen Texten in REVOSax. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Polizeiverordnungen der Gemeinden können Leinen- oder Kennzeichnungspflichten enthalten.

Hund mit Halter auf einer Bank, Sachsen

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen Pflicht?

Nur für gefährliche Hunde. Für sie ist eine besondere Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 GefHundG). Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht; die Verwaltungsvorschrift nennt 1 Mio. € Personen- und 250.000 € Sachschäden als marktüblich. Für alle anderen Hunde ist die Versicherung freiwillig, der Halter haftet aber nach § 833 BGB.

Welche Listenhunde gibt es in Sachsen?

American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen. Die Gefährlichkeit wird vermutet, der Halter kann sie mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen widerlegen. Das Gutachten gilt nur für ihn.

Brauche ich in Sachsen einen Sachkundenachweis?

Nur als Halter eines gefährlichen Hundes. Die Prüfung legen Sie vor dem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde ab, mit theoretischem und praktischem Teil (§ 8 GefHundG, §§ 3 bis 5 DVOGefHundG). Bei im Einzelfall gefährlichen Hunden kann die Behörde den Nachweis verlangen. Für andere Hunde gibt es keine landesrechtliche Pflicht.

Muss mein Hund in Sachsen gechippt sein?

Nach Landesrecht nicht. Weder GefHundG noch DVOGefHundG schreiben einen Mikrochip vor. Die Kreispolizeibehörde kann eine Kennzeichnung als Auflage verlangen, wenn eine kommunale Satzung oder Polizeiverordnung sie vorsieht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach. Ein Chip hilft außerdem, einen entlaufenen Hund zuzuordnen.

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Über diese Seite. Wir sind keine Tierärzte und kein Versicherer. Wir werten die Gebührenordnung für Tierärzte, die Hundegesetze der Länder und die Versicherungsbedingungen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.