Start · Hundegesetze · Hundegesetz Berlin: Haftpflicht, Listenhunde, Pflichten

Hundegesetz Berlin: Haftpflicht, Listenhunde, Pflichten

Was Sie davon haben

  • Sie wissen, ob die Hundehaftpflicht in Berlin für Ihren Hund Pflicht ist
  • Sie erkennen, welche Hunde in Berlin als gefährlich gelten
  • Sie kennen Ihre Pflichten als Halter in Berlin
  • Sie wissen, welches Bußgeld in Berlin droht
  • Sie wissen, was Ihre Hundehaftpflicht abdecken sollte

In Berlin gelten eigene Regeln für Haftpflicht, Leine und Listenhunde. Wer sie nicht kennt, zahlt Bußgeld oder im Schadensfall selbst.

Hier stehen die Pflichten mit Paragraph und die Haftpflichttarife, die sie erfüllen.

Das Hundegesetz Berlin (HundeG vom 7. Juli 2016) verpflichtet jeden Halter, ab Beginn der Haltung eine Hundehaftpflicht zu unterhalten (§ 14 HundeG). Die Mindestdeckung beträgt 1 Million € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden zusammen, die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 € im Versicherungsjahr betragen. Dazu kommen Chip, Registrierung und eine allgemeine Leinenpflicht.

Stand: September 2026 · Redaktion vierbeiner-versichert.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Hund an der Leine, Berlin

Kurz beantwortet

  • Hundehaftpflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung, mindestens 1 Mio. € je Versicherungsfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 € (§ 14 HundeG).
  • Auch auswärts gehaltene Hunde dürfen in Berlin nur mit Versicherung geführt werden. Verstoß: bis 10.000 € Bußgeld (§ 33 HundeG).
  • Rasseliste mit 3 Rassen plus Kreuzungen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier (§ 1 GefHuVO). Ein bestandener Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf.
  • Chip ab dem 3. Lebensmonat, Eintrag im zentralen Register und Leinenpflicht außerhalb des Grundstücks, Befreiung nur mit Sachkundebescheinigung.

Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Ja, in Berlin ist die Hundehaftpflicht für jeden Hund Pflicht, und zwar ab Beginn der Haltung (§ 14 Abs. 1 HundeG). Die Mindestdeckung liegt bei 1 Million € je Versicherungsfall, Personen- und Sachschäden zusammengerechnet. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 € pro Versicherungsjahr betragen. Die Jahreshöchstleistung darf der Versicherer auf das Doppelte der Mindestdeckung begrenzen, also auf 2 Millionen €.

Die Pflicht gilt nicht nur für Berliner Halter. Hunde, die außerhalb Berlins gehalten werden, dürfen in Berlin nur geführt werden, wenn eine entsprechende Versicherung besteht (§ 14 Abs. 2). Das betrifft zum Beispiel Halter aus Brandenburg, wo es keine allgemeine Versicherungspflicht gibt.

Welche Hunde gelten in Berlin als gefährlich?

Berlin hat eine Liste ohne Kategorien. Drei Rassen und ihre Kreuzungen gelten kraft Verordnung als gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 HundeG, § 1 GefHuVO). Angreifbar ist nur die Rassezuordnung: Nimmt die Behörde nach dem Erscheinungsbild eine Listenrasse an, können Sie per Begutachtung feststellen lassen, dass Ihr Hund keiner gelisteten Rasse oder Kreuzung angehört (§ 5 Abs. 2).

Gefährliche Hunde nach der Berliner GefHuVO
ListeRassenNorm
gefährlich kraft VerordnungPitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier§ 1 Nr. 1 bis 3 GefHuVO
KreuzungenKreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden§ 1 Nr. 4 GefHuVO
Einzelfalljeder Hund, dessen Gefährlichkeit die Behörde feststellt§ 5 Abs. 3 HundeG

Quelle: GefHuVO und HundeG, gesetze.berlin.de, Abruf 30.09.2026

Ein bestandener Wesenstest ändert an der Einstufung eines Listenhundes nichts. Eine Aufhebung nach § 5 Abs. 4 gibt es nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. Zucht, Vermehrung und Abgabe von Listenhunden sind verboten (§ 17). Die Listen aller Länder vergleicht die Seite Listenhunde.

Welche Pflichten haben Halter in Berlin?

Berlin regelt mehr als die meisten Länder, auch für normale Hunde. Eine Person darf höchstens vier Hunde gleichzeitig führen (§ 26 Abs. 3). Für Listenhunde gelten zusätzlich eine Anzeigepflicht, Nachweise binnen acht Wochen und eine Plakette (§§ 18, 19). Das Führungszeugnis ist binnen drei Wochen vorzulegen.

Halterpflichten nach dem Berliner Hundegesetz
Pflichtgilt fürNorm
Haftpflicht, 1 Mio. €alle Hunde ab Beginn der Haltung§ 14 HundeG
Mikrochip nach ISO-Normalle Hunde ab dem 3. Lebensmonat§ 12 Abs. 1 HundeG
Halsband oder Geschirr mit Name und Anschriftalle Hunde außerhalb von Grundstück oder Wohnung§ 12 Abs. 2 HundeG
Zentrales Registeralle Hunde bei Beginn der Haltung, Änderungen melden§§ 11, 13 HundeG
Leinealle Hunde außerhalb des eingefriedeten Grundstücks bzw. der Wohnung§ 28 HundeG
Leine höchstens 1 malle Hunde in Treppenhäusern, ÖPNV, Fußgängerzonen, Menschenansammlungen§ 29 Abs. 4 HundeG
SachkundePflicht für Halter und Führer gefährlicher Hunde, sonst freiwillig§ 21 Abs. 2 HundeG
Wesenstestgefährliche Hunde ab dem 15. Lebensmonat§ 8, § 19 Abs. 2 HundeG
MaulkorbListenhunde ab dem 7. Lebensmonat außerhalb von Grundstück oder Wohnung§ 20 Abs. 1 HundeG
Leine höchstens 2 mgefährliche Hunde immer§§ 20, 23 HundeG

Quelle: HundeG Berlin, gesetze.berlin.de, Abruf 30.09.2026

Von der allgemeinen Leinenpflicht gibt es drei Ausnahmen: Hunde, die schon vor Inkrafttreten gehalten wurden (§ 28 Abs. 2), Hundeauslaufgebiete (§ 28 Abs. 3) und Halter mit Sachkundebescheinigung (§ 29 Abs. 1). Die 1-Meter-Regel an belebten Orten gilt immer.

Hund an der Leine, Berlin

Hundehaftpflicht für Berlin

In Berlin ist die Versicherung ab dem ersten Tag Pflicht. Achten Sie auf mindestens 1 Mio. € Deckung und höchstens 500 € Selbstbeteiligung.

So geht es weiter: Die Knöpfe öffnen die Website des jeweiligen Anbieters in einem neuen Tab. Dort sehen Sie Preis und Bedingungen und schließen online ab, wenn alles passt. Der Vertrag kommt direkt mit dem Anbieter zustande, diese Seite bleibt offen.
Partnerangebot · Werbung

BarmeniaDirekt

Hundehalter-Haftpflicht der Barmenia, online abschließbar in vier Tarifen von Kompakt bis Premium. Beispielbeiträge laut Barmenia 43,53 € bis 66,95 € im Jahr bei 150 € Selbstbeteiligung, Versicherungssumme je nach Tarif 5 Mio. € bis 100 Mio. €. Welpen des versicherten Muttertieres sind bis 12 Monate mitversichert. Kampfhunde sind ausgeschlossen.

Angebot bei BarmeniaDirekt ansehen ↗
Partnerangebot · Werbung

AXA

Hundehaftpflicht von AXA. Die Tarifdetails haben wir noch nicht ausgewertet; maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Angebot bei AXA ansehen ↗
Partnerangebot · Werbung

ARAG

Hundehaftpflicht Basis mit 10 Mio. €, Komfort mit 20 Mio. €, Premium mit 30 Mio. € Deckung, Selbstbeteiligung 0, 150 oder 250 €, Welpen bis 18 Monate mitversichert. Listenhunde nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

Angebot bei ARAG ansehen ↗

Getsafe

Hundehaftpflicht Comfort mit 20 Mio. € oder Premium mit 50 Mio. € Deckung, Hüterbiss mitversichert, Welpen bis 12 Monate beitragsfrei, ab 3,99 € im Monat. Risikoträger andsafe AG.

Tarifdetails

helden.de

Hundehaftpflicht über helden.de. Die Tarifdetails haben wir noch nicht ausgewertet; maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Werbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Partnerangebote stehen zuerst und sind gekennzeichnet; die übrige Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite. Mehr dazu.

Welches Bußgeld droht in Berlin?

Wer keine Hundehaftpflicht unterhält, riskiert in Berlin bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 33 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 HundeG). Derselbe Rahmen gilt für das Führen eines unversicherten Hundes in Berlin, etwa durch Besucher aus einem anderen Land (§ 33 Abs. 1 Nr. 5).

Was hat sich 2024 bis 2026 geändert?

Inhaltlich wenig. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein geänderter § 12 zur Kennzeichnungspflicht (Gesetz vom 23.11.2023). Das Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts vom 11.12.2025 hat in § 30 Abs. 8 nur einen Verweis angepasst, ohne neue Halterpflichten.

Die Grünen haben am 4. April 2025 beantragt, die Rasseliste abzuschaffen und einen verbindlichen Hundeführerschein einzuführen (Drucksache 19/2370). Einen Gesetzentwurf des Senats gibt es nicht, die GefHuVO gilt unverändert. Wie weit der Antrag beraten ist, ist nicht eindeutig belegt.

Was die Hundehaftpflicht abdecken sollte

Ein Tarif für Berlin muss mindestens 1 Million € je Versicherungsfall abdecken und darf höchstens 500 € Selbstbeteiligung im Jahr vorsehen. Prüfen Sie außerdem, ob Listenrassen eingeschlossen sind und ob der Schutz auch beim Führen durch andere Personen gilt. Details zu Leistungen stehen auf der Seite Hundehaftpflicht.

Wie andere Länder die Pflicht regeln, zeigt der Vergleich Hundehaftpflicht-Pflicht in den Bundesländern. Für das Umland gilt das Hundegesetz Brandenburg, den zweiten Stadtstaat mit 1-Million-Pflicht beschreibt Hundegesetz Hamburg.

Diese Seite gibt den Stand der Landesvorschriften zum 30.09.2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der amtliche Text und die Auskunft Ihres Bezirksamts.

Hund mit Halter auf einer Bank, Berlin

Häufige Fragen

Wie hoch muss die Hundehaftpflicht in Berlin sein?

Die Hundehaftpflicht muss in Berlin mindestens 1 Million € je Versicherungsfall abdecken, Personen- und Sachschäden zusammen (§ 14 Abs. 1 HundeG). Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 € pro Versicherungsjahr betragen. Die Jahreshöchstleistung darf auf das Doppelte der Mindestdeckung begrenzt werden. Ein Tarif mit geringerer Summe oder höherer Selbstbeteiligung erfüllt die Pflicht nicht.

Brauche ich die Berliner Hundehaftpflicht auch als Besucher?

Ja. Hunde, die außerhalb Berlins gehalten werden, dürfen in Berlin nur mit einer Haftpflichtversicherung geführt werden, die den Berliner Vorgaben entspricht (§ 14 Abs. 2 HundeG). Das gilt auch für Tagesausflüge aus Brandenburg oder Urlaube. Wer einen unversicherten Hund in Berlin führt, riskiert bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 33 Abs. 1 Nr. 5).

Wann darf mein Hund in Berlin ohne Leine laufen?

Ohne Leine darf ein Hund in Berlin in drei Fällen laufen: in Hundeauslaufgebieten, wenn der Halter eine Sachkundebescheinigung hat (§ 29 Abs. 1 HundeG), oder wenn der Hund schon vor Inkrafttreten der Leinenpflicht gehalten wurde (§ 28 Abs. 2). In Treppenhäusern, Bussen und Bahnen, Fußgängerzonen und Menschenansammlungen gilt trotzdem immer eine Leine von höchstens 1 m.

Wo melde ich meinen Hund in Berlin an?

Jeder Hund muss bei Beginn der Haltung im zentralen Register nach § 11 HundeG eingetragen werden. Geführt wird es von der für das Veterinärwesen zuständigen Senatsverwaltung oder einer von ihr beliehenen Stelle (§ 1 HundeG-DVO). Änderungen und das Ende der Haltung müssen Sie ebenfalls melden (§ 13). Voraussetzung ist der Mikrochip ab dem dritten Lebensmonat.

Kann ein Listenhund in Berlin seinen Status verlieren?

Nur über die Rassezuordnung. Weist eine Begutachtung nach, dass Ihr Hund keiner gelisteten Rasse oder Kreuzung angehört, gilt er nicht als gefährlich (§ 5 Abs. 2 HundeG). Ein bestandener Wesenstest reicht dafür nicht. Die Aufhebung der Gefährlichkeit nach § 5 Abs. 4 ist nur für Hunde vorgesehen, die im Einzelfall wegen ihres Verhaltens eingestuft wurden.

Weiterlesen

Quellen

  1. Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG), Stand zuletzt geändert 11.12.2025, abgerufen 30.09.2026
  2. Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO), Stand abgerufen 30.09.2026
  3. Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO), Stand abgerufen 30.09.2026
  4. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2370, Stand Antrag 04.04.2025

Über diese Seite. Wir sind keine Tierärzte und kein Versicherer. Wir werten die Gebührenordnung für Tierärzte, die Hundegesetze der Länder und die Versicherungsbedingungen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.