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Pferdehaftpflicht: Wofür Halter haften
Die Haftung nach § 833 BGB kennt keine Obergrenze, und ein verletzter Reiter oder ein beschädigtes Auto kann Sie ohne Versicherung Ihr Erspartes kosten.
Was Sie davon haben
- Sie wissen, wofür Sie als Pferdehalter haften
- Sie erkennen, warum Ställe eine Pferdehaftpflicht verlangen
- Sie wissen, wer haftet, wenn Fremdreiter oder Reitbeteiligung stürzen
- Sie wissen, ob die Privathaftpflicht Schäden durch das Pferd zahlt
- Sie vergleichen Tarife und wissen, worauf Sie beim Abschluss achten
Tritt Ihr Pferd den Hufschmied oder stürzt die Reitbeteiligung, haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden. Ihre Privathaftpflicht zahlt dann in der Regel nicht.
Hier sehen Sie, warum Ställe die Versicherung verlangen und welcher Tarif von neun Anbietern Reitbeteiligung und Stallschäden einschließt.
Eine Pferdehaftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Pferd anderen Menschen, fremden Tieren oder fremden Sachen zufügt, denn als Halter haften Sie dafür nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in keinem der 15 Bundesländer, deren Recht wir geprüft haben. Einstellerverträge verlangen sie trotzdem fast immer. Wir zeigen, wer bei Fremdreiter, Reitbeteiligung, Hufschmied und Tierarzt haftet und was die Tarife von neun Anbietern laut AVB leisten und kosten.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion vierbeiner-versichert.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
Wer nur diese Punkte liest, weiß, warum kein Gesetz die Versicherung verlangt, der Stall aber regelmäßig.
- Nach § 833 Satz 1 BGB haftet der Halter für Schäden durch sein Pferd ohne Verschulden. Die Entlastung nach Satz 2 gilt nur für Tiere, die Beruf oder Erwerb des Halters dienen.
- Eine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflicht gibt es in keinem der 15 geprüften Bundesländer, für Bremen war das Gesetz nicht abrufbar. Einsteller- und Pensionsverträge verlangen sie aber regelmäßig.
- Die Tarife bieten 3 Mio. € (GVV BASIS) bis 100 Mio. € Deckung. Beiträge laut Anbietern ab 5,21 € im Monat (Uelzener, Pony ohne Reiten) und ab 65,76 € im Jahr (BarmeniaDirekt Kompakt).
- Fremdreiter sind in fast allen Tarifen mitversichert. Die Reitbeteiligung nicht immer: R+V nur namentlich benannt, Die Bayerische Komfort nur gegen Zuschlag.
Wofür haften Pferdehalter?
Für Verletzungen und Sachschäden durch Ihr Pferd, ob es durchgeht, ausschlägt oder auf die Straße läuft, und zwar ohne dass es auf Ihr Verhalten ankommt.
Pferdehalter haften für jeden Schaden, den ihr Pferd einem Menschen oder einer fremden Sache zufügt, auch wenn sie selbst nichts falsch gemacht haben. § 833 Satz 1 BGB ordnet diese Gefährdungshaftung an: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, muss der Halter den Schaden ersetzen. Typische Fälle aus der Rechtsprechung des BGH: Pferde laufen auf eine Staatsstraße und stoßen mit einem Kleinbus zusammen, ein Reiter stürzt, ein Tierarzt wird getreten.
Die Entlastung nach § 833 Satz 2 BGB gilt nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, und nur, wenn der Halter bei der Aufsicht sorgfältig war. Der BGH legt das eng aus. Die bloße Absicht, mit Pferden Geld zu verdienen, reicht nicht, sie muss sich in den objektiven Umständen niederschlagen (VI ZR 434/15). Ein gemeinnütziger Reittherapie-Verein kann sich auf die Entlastung grundsätzlich nicht berufen (VI ZR 312/09). Für das Freizeitpferd gilt sie nicht.
Das Pferd muss den Schaden nicht allein verursacht haben. Eine Mitverursachung oder mittelbare Verursachung reicht für die Haftung aus. Im entschiedenen Fall waren Ponys bei einem Ausritt durchgegangen und ein Mountainbiker wurde schwer verletzt (VI ZR 467/13). Verletzt sich ein Pferd im Paddock mit mehreren Pferden, können alle Halter haften, deren Tiere als Verursacher infrage kommen, wenn sich bei jedem dieser Pferde eine typische Tiergefahr gezeigt hat (VI ZR 25/17). Hat der Geschädigte selbst Fehler gemacht, mindert das den Anspruch nach § 254 BGB.
Ist die Pferdehaftpflicht in Deutschland Pflicht?
Ein Gesetz verlangt sie in keinem der geprüften Länder, der Einstellervertrag Ihres Stalls aber regelmäßig.
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflicht gibt es in keinem der 15 Bundesländer, deren Wald- und Naturschutzgesetze wir am 01.10.2026 geprüft haben. Für Bremen ließ sich das Waldgesetz im Transparenzportal nicht abrufen, dort ist die Frage offen. Auch das Bundesrecht kennt keine Versicherungspflicht, § 833 BGB regelt nur die Haftung.
Drei Länder verlangen für das Reiten in Wald und Landschaft ein Kennzeichen oder eine Erlaubnis, aber keinen Versicherungsnachweis im Gesetz. In Nordrhein-Westfalen kostet das Reitkennzeichen 25 € im Jahr, für Reiterhöfe 75 €. In Hamburg braucht das Pferd ein Kennzeichen, in Berlin ist eine Erlaubnis der Berliner Forsten mit Reiterlaubnismarke nötig.
| Land | Pflicht zur Pferdehaftpflicht | Was das Landesrecht regelt |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | nein | Reiten nur auf Straßen und geeigneten Wegen (§ 37 LWaldG) |
| Bayern | nein | Reiten auf Straßen und geeigneten Wegen; Kennzeichnung per Verordnung möglich (Art. 31 BayNatSchG) |
| Berlin | nein | Erlaubnis der Berliner Forsten und Reiterlaubnismarke (§ 16 LWaldG) |
| Brandenburg | nein | Reiten auf Waldwegen (§ 15 LWaldG) |
| Bremen | nicht geprüft | Waldgesetz beim Abruf nicht lesbar |
| Hamburg | nein | Kennzeichen am Pferd (§ 9 WaldG, § 18 HmbBNatSchAG) |
| Hessen | nein | Reiten auf festen Wegen mit gefahrlosem Begegnungsverkehr (§ 15 HWaldG) |
| Mecklenburg-Vorpommern | nein | Reiten nur auf gekennzeichneten Wegen (§ 28 LWaldG) |
| Niedersachsen | nein | Kennzeichen per Verordnung der Waldbehörde möglich (§ 26 NWaldLG) |
| Nordrhein-Westfalen | nein | Reitkennzeichen gegen Abgabe von 25 € im Jahr (§ 62 LNatSchG, DVO) |
| Rheinland-Pfalz | nein | Reiten auf Straßen und Waldwegen (§ 22 LWaldG) |
| Saarland | nein | Reiten auf Wegen und Straßen (§ 25 LWaldG) |
| Sachsen | nein | Reiten auf ausgewiesenen Wegen (§ 12 SächsWaldG) |
| Sachsen-Anhalt | nein | Reiten auf geeigneten Privatwegen (§ 25 LWaldG) |
| Schleswig-Holstein | nein | Reiten auf gekennzeichneten Reitwegen (§ 18 LWaldG) |
| Thüringen | nein | Reiten auf geeigneten, festen Wegen (§ 6 ThürWaldG) |
Quelle: Landeswald- und Naturschutzgesetze in der am 01.10.2026 abrufbaren Fassung. Kreis- und Gemeindeverordnungen, etwa zu Kennzeichen in Bayern und Niedersachsen, wurden nicht geprüft.
Warum verlangen Ställe trotzdem eine Pferdehaftpflicht?
Weil der Stall selbst geschädigt werden kann und sich bei einem unbegrenzten Risiko nicht auf das Privatvermögen eines Einstellers verlassen will.
Ställe verlangen die Pferdehaftpflicht, weil sie selbst geschädigt werden können und weil das Risiko für den Halter sonst unbegrenzt ist. Rund 45 % der Privatpferde in Deutschland stehen laut einer Hochrechnung der FN in Pensionsbetrieben. Gängige Vertragsmuster für die Einstellung verpflichten den Einsteller, eine Pferdehalterhaftpflicht nachzuweisen und aufrechtzuerhalten. Ein Muster verlangt den Nachweis binnen einer Woche per Policenkopie, ein anderes erlaubt bis zum Nachweis den Ausschluss vom Weidegang.
Auch bei der Reitbeteiligung ist die Versicherung Teil des Vertrags. Das Vertragsformular der FN, Stand September 2003, setzt eine bestehende Tierhalterhaftpflicht voraus: Die Reitbeteiligung beteiligt sich an ihren Kosten und verzichtet auf Ansprüche gegen den Halter, soweit diese Versicherung sie nicht deckt. Ein weiteres Muster verpflichtet den Eigentümer, die Reitbeteiligung seinem Versicherer zu melden. Die Reitbeteiligung selbst soll danach eine Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung mit dem Risiko Reiten haben.
Vertragsmuster sind keine Rechtsquelle. Sie zeigen aber, wie die Praxis aussieht: Ohne Pferdehaftpflicht finden Sie kaum einen Pensionsstall, und eine Reitbeteiligung ohne Versicherung des Halters ist für beide Seiten ein Risiko.
Wer haftet, wenn ein Fremdreiter oder die Reitbeteiligung stürzt?
In der Regel Sie als Halter, und deshalb sollte im Tarif ausdrücklich stehen, dass Fremdreiter und Reitbeteiligung mitversichert sind.
Stürzt ein Reiter von Ihrem Pferd, haften Sie als Halter grundsätzlich nach § 833 BGB, ob er mit oder ohne Ihr Einverständnis geritten ist. So hat der BGH entschieden (VI ZR 13/12). Ein fehlendes Einverständnis kann nur als Mitverschulden berücksichtigt werden, das Sie beweisen müssen. Ein vollständiger Ausschluss der Haftung wegen Handelns auf eigene Gefahr kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei einem erkennbar bösartigen Pferd, beim Zureiten, beim Springen oder bei einer Fuchsjagd.
Übernimmt jemand die Aufsicht über das Pferd durch Vertrag, haftet er Dritten gegenüber nach § 834 BGB selbst, kann sich aber entlasten, wenn er sorgfältig war. Das kann den Pensionsstall, den Bereiter oder eine Reitbeteiligung mit vertraglich übernommener Aufsicht betreffen. Eine BGH-Leitentscheidung speziell zur Reitbeteiligung haben wir in der Entscheidungsdatenbank des BGH nicht gefunden.
Für die Versicherung zählt deshalb, ob Fremdreiter und Reitbeteiligung im Tarif mitversichert sind, und zwar auch mit eigenen Ansprüchen gegen Sie. Fast alle Tarife versichern Fremdreiter. Bei der Reitbeteiligung gibt es Unterschiede: R+V versichert sie nur, wenn sie namentlich im Versicherungsschein steht, Die Bayerische im Tarif Komfort nur gegen Zuschlag. Bei helden.de sind Personenschäden der festen Reitbeteiligung selbst nicht versichert, weil sie dem Halter gleichgestellt wird.

Pferdehaftpflicht bei GVV Direkt
Ob dieser Tarif passt, entscheidet die Nutzung Ihres Pferdes, wer kutschiert oder Rennen reitet, braucht einen anderen Vertrag.
GVV Direkt bietet die Pferdehaftpflicht in zwei Tarifen an: BASIS mit 3 Millionen Euro Deckung und 150 € Selbstbeteiligung ab 109 € im Jahr, PREMIUM mit 15 Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung ab 125 € im Jahr. Fremdreiter und Reitbeteiligung sind mitversichert, Kutschfahrten und Pferderennen nicht.
GVV Direkt
Pferdehaftpflicht in zwei Tarifen: BASIS mit 3 Mio. € Deckung und 150 € Selbstbeteiligung ab 109 € im Jahr, PREMIUM mit 15 Mio. € ohne Selbstbeteiligung ab 125 € im Jahr. Fremdreiter und Reitbeteiligung sind mitversichert, Kutschfahrten nicht (Stand 04/2025).
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Haftet der Halter auch gegenüber Hufschmied und Tierarzt?
Ja, auch wer beruflich am Pferd arbeitet, kann Sie nach einem Tritt in Anspruch nehmen, sein Beruf schützt Sie als Halter nicht.
Ja. Wird ein Tierarzt bei der Behandlung vom Pferd verletzt, haftet der Halter nach § 833 Satz 1 BGB. Im Fall des BGH hatte ein Pferd beim rektalen Fiebermessen ausgetreten (VI ZR 166/08). Ein Ausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr kommt nach dem Urteil regelmäßig nicht in Betracht, wenn jemand aufgrund einer vertraglichen Absprache mit dem Halter am Tier arbeitet. Ein Fehlverhalten des Tierarztes mindert den Anspruch nur über § 254 BGB.
Für den Hufschmied hat der BGH schon 1968 entschieden, dass er sich mit dem Beschlagvertrag zwar einer erhöhten Tiergefahr aussetzt, den Halter dadurch aber nicht von seiner gesetzlichen Haftung entbindet (VI ZR 35/67). Das Urteil liegt nicht als Volltext in der BGH-Datenbank vor, es ist durch die Wiedergabe in den späteren BGH-Urteilen VI ZR 372/13 und VI ZR 166/08 belegt. Im Urteil VI ZR 372/13 entschied der BGH ebenso für eine Hundepension, die die Aufsicht über mehrere Tage übernommen hatte: Auch dort scheidet ein Haftungsausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr regelmäßig aus.
Die Pferdehaftpflicht deckt diese Ansprüche. Ihr Pferd selbst ist darin nicht versichert. Tierarztkosten für das eigene Pferd zahlen nur die Pferde-OP-Versicherung und die Pferdekrankenversicherung.
Zahlt die Privathaftpflicht Schäden durch das Pferd?
Meist nicht, und wer sich darauf verlässt, merkt die Lücke erst, wenn die Forderung schon auf dem Tisch liegt.
In der Regel nicht. Steht in den Bedingungen Ihrer Privathaftpflicht, dass die Haftpflicht als Tierhalter nicht versichert ist, erfasst dieser Ausschluss nach einem Urteil des BGH nicht nur Ansprüche aus § 833 BGB, sondern alle Ansprüche, denen Sie gerade als Tierhalter ausgesetzt sind (IV ZR 85/05). Als Pferdehalter brauchen Sie deshalb eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Reiten Sie dagegen nur ein fremdes Pferd, ohne Halter zu sein, ist das ein anderes Risiko, das manche Privathaftpflicht mit dem Zusatz Reiten abdeckt.
Pferdehaftpflicht-Tarife im Vergleich
Fremdreiter, Reitbeteiligung und Schäden an gemieteter Box sind nicht in jedem Tarif drin, und genau daran hängt, ob ein Stallunfall bezahlt wird.
Die Tabelle zeigt die Pferdehaftpflicht-Tarife mit den Werten aus AVB, Leistungsübersicht und Produktseite. Beiträge stehen so, wie der Anbieter sie veröffentlicht, mit seinen Annahmen. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge.
| Anbieter und Tarif | Deckung | Fremdreiter | Reitbeteiligung | Stall, Box, Weide gemietet | SB je Schaden | Beitrag mit Annahmen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| GVV Direkt BASIS, PREMIUM | 3 / 15 Mio. €, Vermögensschäden 1 Mio. € | ja | ja, nachrangig | mitversichert; bei Pferdeboxen SB 150 € | 150 € / 0 € | ab 109 € / ab 125 € im Jahr, 1 Pferd, jährliche Zahlung |
| helden.de All-in-One | 50 Mio. € | ja, ohne Anmeldung | ja; Personenschäden der festen Reitbeteiligung nicht | bis 50 Mio. €; Offenstall und Weide nur bei Verursachung durch Dritte | 150 € | 10,78 € im Monat oder 122 € im Jahr |
| ARAG Basis, Komfort, Premium | 10 / 20 / 30 Mio. € | ja | ja | mitversichert; Höchstgrenze im AVB-Wortlaut nicht eindeutig | 0, 150 oder 250 € | ab 13,09 € im Monat, ohne Annahmen |
| BarmeniaGothaer | 10, 20 oder 50 Mio. € | ja | ja | bis Deckungssumme (Produktseite) | laut Antrag | 10,57 bis 16,02 € im Monat, ohne genaue Annahmen |
| BarmeniaDirekt Kompakt, Basis, Top, Premium | 5 / 5 / 10 bis 100 / 20 bis 100 Mio. € | Kompakt nicht gefunden, sonst ja | Top und Premium ja; Kompakt, Basis nicht gefunden | Kompakt und Basis keine Stallklausel; Top bis 10.000 € (SB 150 €); Premium bis Versicherungssumme | Beispiele mit 150 € | 65,76 / 79,22 / 98,34 / 116,11 € im Jahr: SB 150 €, keine Vorschäden, Halter unter 50 |
| Uelzener | 5, 10 oder 50 Mio. € | ja, ohne Namensnennung | ja, beitragsfrei, Regressverzicht | bis 100.000 €, SB 250 € | wählbar | ab 5,21 € im Monat: Pony ohne Reiten, über 16 Jahre, 5 Mio. €, SB 300 € |
| R+V classic, comfort, premium | 10 / 40 / 100 Mio. € | ja | nur namentlich benannt | bis 10 / 40 / 100 Mio. € | nicht gefunden | ab 8,47 / 9,54 / 10,85 € im Monat, ohne Annahmen |
| Allianz Smart, Komfort, Premium | 50 / 75 / 100 Mio. € | ja, nicht gewerbsmäßig | ja, nicht gewerbsmäßig | versichert, Summe nicht ausgewiesen | nur wenn vereinbart | ab 8,52 / 11,25 / 16,68 € im Monat: Stockmaß unter 148 cm, SB 150 €, 3 Jahre |
| Die Bayerische Komfort, Prestige | 25 / 50 Mio. € | ja | Komfort gegen Zuschlag, Prestige inklusive | Komfort bis 50.000 € (SB 250 €), Prestige versichert | 0, 150 oder 500 € | ab 8,30 / 11,80 € im Monat, ab 94,30 € im Jahr |
Quelle: AVB, Leistungsübersichten und Produktseiten der Anbieter, abgerufen 01.10.2026. SB = Selbstbeteiligung. GVV PREMIUM: Die Produktseite nennt zugleich 125 € im Jahr und 12,50 € im Monat, das passt rechnerisch nicht zusammen. Bei BarmeniaDirekt weichen Tarifvergleich und AVB-Übersicht teils ab, übernommen sind die AVB-Werte.
Die geringste Deckung im Vergleich hat GVV Direkt BASIS mit 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, die höchste bieten R+V premium, Allianz Premium und BarmeniaDirekt mit 100 Millionen Euro. Für die meisten Halter entscheiden die Nebenleistungen mehr als die Summe: Mietsachschäden am Stall, die Reitbeteiligung und die Kutsche.
Was kostet eine Pferdehaftpflicht?
In den veröffentlichten Beispielen zwischen gut sechzig und rund zweihundert Euro im Jahr, je nach Pferd, Nutzung und Selbstbeteiligung.
Eine Pferdehaftpflicht kostet in den veröffentlichten Beispielen zwischen 62,52 € im Jahr (Uelzener, 5,21 € im Monat für ein Pony ohne Reiten über 16 Jahre mit 300 € Selbstbeteiligung) und 16,68 € im Monat oder 200,16 € im Jahr (Allianz Premium für ein Pferd unter 148 cm Stockmaß mit 150 € Selbstbeteiligung). Ab 65,76 € im Jahr gibt es den Tarif Kompakt von BarmeniaDirekt, ab 94,30 € Die Bayerische, ab 109 € GVV Direkt BASIS und 122 € helden.de bei jährlicher Zahlung.
Die Annahmen der Anbieter unterscheiden sich stark: Größe des Pferdes, Alter, ob es geritten wird, Selbstbeteiligung und Laufzeit. Mehrere Anbieter nennen gar keine Annahmen. Einen fairen Vergleich bekommen Sie nur, wenn Sie in den Rechnern dieselben Angaben machen. ARAG versichert bis zu fünf eigene Pferde in einem Vertrag, auch Esel, Maultiere und Ponys.
Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?
Auf alles, was Ihr Stall im Vertrag verlangt, und auf Schäden an Box, Weide und geliehenem Sattel, die nicht jeder Tarif zahlt.
Prüfen Sie zuerst, was Ihr Einstellervertrag verlangt, etwa eine Mindestdeckung. Danach entscheiden diese Punkte:
- Mietsachschäden an Stall, Box und Weide: Bei der Uelzener bis 100.000 € mit 250 € Selbstbeteiligung, bei BarmeniaDirekt Top bis 10.000 €, bei der Bayerischen Komfort bis 50.000 €. BarmeniaDirekt Kompakt und Basis haben keine Stallklausel.
- Geliehene Sachen wie Sattel und Anhänger: helden.de, Uelzener, ARAG und Allianz nennen sie ausdrücklich, ARAG Basis den Anhänger bis 10.000 € und Reitutensilien bis 2.000 €. Bei GVV Direkt haben wir dazu nichts gefunden, bei R+V nur in premium.
- Kutsche: GVV Direkt schließt den Einsatz als Zugtier und den Besitz von Kutschen aus. helden.de, ARAG, BarmeniaGothaer, BarmeniaDirekt, Uelzener und Allianz versichern private Kutschfahrten.
- Turniere und Rennen: Turniere sind überall versichert. GVV Direkt schließt Pferderennen samt Training aus.
- Fohlen: mitversichert meist bis 12 Monate, bei helden.de, ARAG, R+V premium und der Bayerischen Prestige bis 18 Monate, bei der Uelzener laut AVB bis zum vollendeten 24. Lebensmonat.
- Forderungsausfall: Zahlt, wenn ein fremdes Pferd Sie schädigt und der Halter nicht zahlen kann. Bei GVV Direkt für die Tierhalterhaftpflicht nicht gefunden, bei R+V classic nicht enthalten, bei BarmeniaDirekt Kompakt und Basis erst ab 5.000 € Schaden.
Die Pferdehaftpflicht zahlt nur Schäden an Dritten. Für die Tierarztkosten Ihres eigenen Pferdes gibt es die Pferde-OP-Versicherung, Kosten einer Kolik-OP stehen auf der Seite Kolik-OP beim Pferd: Kosten. Den Überblick über alle Pferdeprodukte gibt die Seite Pferdeversicherung, Hinweise zu einzelnen Rassen die Übersicht Pferderassen von A bis Z, etwa zum Deutschen Reitpony oder zum Islandpferd.

Häufige Fragen
Die Antworten nennen Gesetz und Urteil, damit Sie im Gespräch mit Stall oder Reitbeteiligung wissen, wer wofür geradesteht.
Ist eine Pferdehaftpflicht gesetzlich Pflicht?
Nein. In keinem der 15 Bundesländer, deren Landesrecht wir geprüft haben, verlangt ein Gesetz eine Pferdehaftpflicht. Für Bremen war das Waldgesetz nicht abrufbar. Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin verlangen für das Reiten im Wald ein Kennzeichen oder eine Erlaubnis, aber keinen Versicherungsnachweis. Pensionsställe verlangen die Haftpflicht dagegen regelmäßig im Einstellervertrag.
Ist die Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflicht mitversichert?
In den meisten Tarifen ja, aber nicht in allen gleich. R+V versichert die Reitbeteiligung nur, wenn sie namentlich im Versicherungsschein steht. Die Bayerische verlangt im Tarif Komfort einen Zuschlag. Bei BarmeniaDirekt ist sie nur in Top und Premium genannt. helden.de versichert die Reitbeteiligung, aber nicht ihre eigenen Personenschäden. Prüfen Sie die Klausel, bevor die Reitbeteiligung beginnt.
Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn mein Pferd einen Schaden verursacht?
In der Regel nicht. Schließt Ihre Privathaftpflicht die Haftpflicht als Tierhalter aus, gilt der Ausschluss nach einem BGH-Urteil (IV ZR 85/05) für alle Ansprüche, denen Sie gerade als Tierhalter ausgesetzt sind, nicht nur für § 833 BGB. Als Halter brauchen Sie deshalb eine eigene Pferdehaftpflicht. Wer nur fremde Pferde reitet, fragt bei der eigenen Privathaftpflicht nach, ob das Risiko Reiten eingeschlossen ist.
Haftet der Pferdehalter, wenn der Hufschmied verletzt wird?
Ja. Der BGH hat 1968 entschieden, dass der Hufschmied mit dem Beschlagvertrag zwar eine erhöhte Tiergefahr eingeht, den Halter aber nicht von seiner Haftung entbindet (VI ZR 35/67, wiedergegeben in VI ZR 372/13). Für den Tierarzt gilt dasselbe: Ein Ausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr kommt bei vertraglicher Arbeit am Tier regelmäßig nicht in Betracht (VI ZR 166/08).
Was kostet eine Pferdehaftpflicht im Jahr?
Laut Anbietern ab 62,52 € im Jahr (Uelzener, 5,21 € im Monat für ein Pony ohne Reiten über 16 Jahre mit 300 € Selbstbeteiligung). BarmeniaDirekt nennt ab 65,76 €, Die Bayerische ab 94,30 €, GVV Direkt ab 109 €, helden.de 122 € bei jährlicher Zahlung. Allianz Premium kostet ab 16,68 € im Monat. Größe des Pferdes, Selbstbeteiligung und Laufzeit verändern den Beitrag.
Weiterlesen
Wer die Haftung geklärt hat, steht als Nächstes vor der Frage, ob auch die Tierarztrechnung bei Kolik oder OP abgesichert sein soll.

Pferdeversicherung: OP, Kranken, Haftpflicht im Überblick
Pferdeversicherung: Haftpflicht, OP, Kolik, Kranken und Leben, welcher Versicherer was anbietet und was ein Pferd beim Tierarzt kostet.
Weiterlesen
Pferde-OP-Versicherung: Was sie zahlt
Pferde-OP-Versicherung: GOT-Satz, Höchstleistung, Wartezeit, Höchstalter und ein Kolik-Rechenbeispiel je Tarif.
WeiterlesenPferderassen von A bis Z
WeiterlesenQuellen
- § 833 BGB Haftung des Tierhalters, Stand abgerufen 01.10.2026
- § 834 BGB Haftung des Tieraufsehers, Stand abgerufen 01.10.2026
- BGH, Urteil vom 17.03.2009, VI ZR 166/08 (Tierarzt, Pferdetritt), Stand Urteil vom 17.03.2009
- BGH, Urteil vom 25.03.2014, VI ZR 372/13 (Hundepension, Wiedergabe des Hufschmied-Urteils VI ZR 35/67), Stand Urteil vom 25.03.2014
- BGH, Urteil vom 30.04.2013, VI ZR 13/12 (Reitunfall, Ritt ohne Einverständnis), Stand Urteil vom 30.04.2013
- BGH, Urteil vom 14.02.2017, VI ZR 434/15 (§ 833 Satz 2 BGB, Erwerbstätigkeit), Stand Urteil vom 14.02.2017
- BGH, Urteil vom 21.12.2010, VI ZR 312/09 (Reittherapie-Verein), Stand Urteil vom 21.12.2010
- BGH, Urteil vom 27.01.2015, VI ZR 467/13 (durchgehende Ponys, Radfahrer verletzt), Stand Urteil vom 27.01.2015
- BGH, Urteil vom 24.04.2018, VI ZR 25/17 (Pferd gegen Pferd im Paddock), Stand Urteil vom 24.04.2018
- BGH, Urteil vom 25.04.2007, IV ZR 85/05 (Privathaftpflicht, Ausschluss Haftpflicht als Tierhalter), Stand Urteil vom 25.04.2007
- Landesnaturschutzgesetz NRW, § 62 Kennzeichnung von Reitpferden, Stand gültig ab 01.04.2025, abgerufen 01.10.2026
- DVO-LNatSchG NRW, §§ 15 bis 17 (Reitkennzeichen, Abgabe), Stand gültig ab 19.02.2022, abgerufen 01.10.2026
- § 16 Landeswaldgesetz Berlin (Reiten im Wald), Stand abgerufen 01.10.2026
- § 9 Landeswaldgesetz Hamburg, Stand gültig ab 01.06.2010, abgerufen 01.10.2026
- Sächsisches Waldgesetz, § 12 Reiten im Wald, Stand gültig ab 01.01.2023, abgerufen 01.10.2026
- Bremisches Waldgesetz, Transparenzportal Bremen (Volltext nicht abrufbar), Stand Abruf 01.10.2026 ohne Inhalt
- FN-Vertragsformular Reitbeteiligung, Stand September 2003
- Muster Pferdeeinstellungsvertrag, Rechtsanwälte Löber & Sonneborn, Stand ohne Datum, abgerufen 01.10.2026
- Muster Pensionsvertrag, Kanzlei Madsen, Nolte & Kollegen, Stand ohne Datum, abgerufen 01.10.2026
- Muster Reitbeteiligungsvertrag, pferderecht-wissen.de, Stand ohne Datum, abgerufen 01.10.2026
- Pferdesport Deutschland (FN): Zahlen und Fakten, Stand Seitenstand 25.09.2026
- GVV Direkt: Pferdehaftpflichtversicherung, Stand abgerufen 01.10.2026
- GVV Direkt: Vertragsinformationen zur Haftpflichtversicherung (Besondere Bedingungen Tierhalter), Stand Fußzeile 01.01.2022
- helden.de: Pferdehaftpflicht, Bedingungswerk Version 15.0, Stand 01.12.2023
- ARAG: Pferdehaftpflichtversicherung, Produktseite mit Tarifvergleich, Stand abgerufen 01.10.2026
- ARAG: Haftpflicht-Schutz 2021, Bedingungen mit Leistungsübersicht, Stand 11.2021, Druckstück 07.2025
- BarmeniaGothaer: Pferdehaftpflicht-Versicherung, Stand abgerufen 01.10.2026
- BarmeniaDirekt: Pferdehalter-Haftpflicht, Stand abgerufen 01.10.2026
- Uelzener: Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht (BHAFPf 2024), Stand gültig ab 01.02.2026
- Uelzener: Pferde-Haftpflichtversicherung, Stand abgerufen 01.10.2026
- R+V: Pferdehalterhaftpflicht Leistungsübersicht, Stand 07/2026
- Allianz: Pferdehaftpflichtversicherung, Stand abgerufen 01.10.2026
- Die Bayerische: Tarifvergleich Pferdehalterhaftpflicht 2025, Stand 06.2025
Über diese Seite. Wir sind keine Tierärzte und kein Versicherer. Wir werten die Gebührenordnung für Tierärzte, die Hundegesetze der Länder und die Versicherungsbedingungen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.